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Gartenhaus ohne Baugenehmigung: Was gilt in Ihrem Bundesland?

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Verfasst vonLucasAngepasst02.10.2026

Ob Sie für Ihr Gartenhaus oder Blockhaus eine Baugenehmigung brauchen, regelt Ihr Bundesland. Jedes der 16 Länder hat eine eigene Landesbauordnung, und die Grenzen unterscheiden sich deutlich: In Berlin sind 10 m² verfahrensfrei, in Bayern 75 m³ umbauter Raum. Hier finden Sie die Grenzen aller Länder in einer Tabelle, erfahren, wie Sie richtig messen, und worauf Sie beim Abstand zum Nachbarn achten müssen. Ihre Gemeinde kann zusätzliche Regeln haben, zum Beispiel in einem Bebauungsplan. Prüfen Sie diese immer, bevor Sie bestellen.

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Die kurze Antwort

Ein kleines Gartenhaus von etwa 3 × 3 m, das Sie als Geräteschuppen oder Fahrradhaus nutzen, ist innerhalb eines Ortes in allen 16 Ländern verfahrensfrei. Sie brauchen dann keinen Bauantrag.

Bei größeren Modellen entscheiden vier Fragen:

  1. Wie groß ist es? Je nach Land zählt der Brutto-Rauminhalt in m³ oder die Grundfläche in m².

  2. Wo liegt Ihr Grundstück? Innerhalb eines Ortes gelten höhere Grenzen als im Außenbereich.

  3. Wofür nutzen Sie es? Mit Aufenthaltsraum, WC oder Ofen ist es in vielen Ländern nicht mehr verfahrensfrei.

  4. Wie nah steht es an der Grenze? Direkt an der Grenze ist es nur unter Bedingungen erlaubt, sonst gilt meist ein Abstand von 3 m.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Gestaltungsvorschriften und Abstandsregeln gelten trotzdem.

Bis zu welcher Größe ist ein Gartenhaus verfahrensfrei?

Bundesland

Innerorts

Im Außenbereich

Rechtsgrundlage

Baden-Württemberg

40 m³

20 m³

§ 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1a

Bayern

75 m³

20 m³

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO

Berlin

10 m² Brutto-Grundfläche, eingeschossig

genehmigungspflichtig

§ 61 Abs. 1 Nr. 1a BauO Bln

Brandenburg

75 m³

genehmigungspflichtig

§ 61 Abs. 2 Nr. 1a BbgBO

Bremen

10 m² Brutto-Grundfläche; Gartengerätehaus 12 m²

genehmigungspflichtig

§ 61 Abs. 1 Nr. 1a BremLBO

Hamburg

30 m³, eingeschossig, eines je Hauptgebäude

genehmigungspflichtig

§ 61 HBauO i. V. m. Anlage, Abschnitt I Nr. 1a

Hessen

30 m³

30 m³

§ 63 HBO i. V. m. Anlage, Abschnitt I Nr. 1.1

Mecklenburg-Vorpommern

10 m²; bis 40 m² ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte, mittlere Wandhöhe bis 3 m

genehmigungspflichtig

§ 61 Abs. 1 Nr. 1a und 1b LBauO M-V

Niedersachsen

75 m³

40 m³

§ 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.1

Nordrhein-Westfalen

75 m³

nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe

§ 62 Abs. 1 Nr. 1a BauO NRW

Rheinland-Pfalz

50 m³

10 m³

§ 62 Abs. 1 Nr. 1a LBauO

Saarland

75 m³, eingeschossig

genehmigungspflichtig

§ 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO

Sachsen

75 m³

genehmigungspflichtig

§ 61 Abs. 1 Nr. 1a SächsBO

Sachsen-Anhalt

10 m², eingeschossig

genehmigungspflichtig

§ 60 Abs. 1 Nr. 1a BauO LSA

Schleswig-Holstein

30 m³

10 m³

§ 61 Abs. 1 Nr. 1a LBO

Thüringen

30 m² Grundfläche, eingeschossig

genehmigungspflichtig

§ 63 Abs. 1 Nr. 1a ThürBO

m³ = Brutto-Rauminhalt, also das gesamte umbaute Volumen von außen gemessen. Stand: Oktober 2026, geprüft an den Landesbauordnungen der 16 Länder.

So berechnen Sie Rauminhalt und Grundfläche

So berechnen Sie Rauminhalt und Grundfläche

Grundfläche (m²): Länge × Breite, außen an den Wänden gemessen.

Brutto-Rauminhalt (m³): das gesamte umbaute Volumen von außen, das Dach eingeschlossen. Bei einem Sattel- oder Pultdach rechnen Sie: Grundfläche × (Wandhöhe + Firsthöhe) ÷ 2.

Beispiel: Ein Blockhaus von 4 × 4 m mit 2,20 m Wandhöhe und 2,80 m Firsthöhe hat 16 m² Grundfläche und 16 × 2,50 = 40 m³ Rauminhalt. Innerorts ist es damit zum Beispiel in Bayern, Niedersachsen oder Baden-Württemberg verfahrensfrei, in Hamburg, Hessen oder Berlin nicht.

Vordach: Ob ein überdachter Vorbau mitzählt, ist nicht in allen Ländern gleich geregelt. Fragen Sie im Zweifel Ihr Bauamt, bevor Sie ein Modell mit Vordach wählen.

Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich?

Die meisten Gartenhäuser stehen innerorts: im Gebiet eines Bebauungsplans oder in einem zusammenhängend bebauten Ortsteil. Dort gelten die Grenzen aus der Tabelle.

Liegt Ihr Grundstück außerhalb davon, etwa als einzelnes Haus zwischen Feldern oder am Waldrand, spricht man vom Außenbereich. Hier sind die Regeln strenger: In zehn Ländern brauchen Sie für ein Gartenhaus dann immer eine Genehmigung, in fünf weiteren gelten kleinere Grenzen, in Hessen dieselbe.

Unsicher, wo Ihr Grundstück liegt? Ihr Bauamt kann es Ihnen sagen.

Gartenbüro, WC oder Ofen? Das ändert viel

Ein Gartenhaus für Geräte, Fahrräder oder als Werkstatt ist überall unproblematisch. Planen Sie dagegen einen Aufenthaltsraum (zum Beispiel ein Gartenbüro oder Gästezimmer), ein WC oder eine Feuerstätte wie einen Holzofen, gilt je nach Land:

  • Nicht mehr verfahrensfrei in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

  • Erst ab einer bestimmten Größe ausgeschlossen: in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ab mehr als 10 m².

  • Nur der Aufenthaltsraum ist ausgeschlossen: in Hamburg.

  • Nur im Außenbereich ausgeschlossen: in Bayern.

  • Kein Ausschluss: in Berlin, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Auch ohne Genehmigung müssen ein Ofen und sein Schornstein den Brandschutzregeln entsprechen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger.

Wie nah darf das Gartenhaus an die Grenze?

Auch ein verfahrensfreies Gartenhaus muss die Abstandsregeln einhalten. Grundsätzlich gilt ein Abstand von 0,4 × Wandhöhe, mindestens aber 3 m. In Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sind es mindestens 2,5 m, in Baden-Württemberg bei Wänden bis 5 m Länge sogar nur 2 m.

Direkt an der Grenze oder näher als dieser Abstand darf ein Gartenhaus nur stehen, wenn es klein bleibt. In den meisten Ländern gilt dann:

  • mittlere Wandhöhe höchstens 3 m,

  • höchstens 9 m lang an einer Grenze,

  • insgesamt höchstens 15 m Grenzbebauung auf dem ganzen Grundstück, Garagen und andere Nebengebäude eingerechnet.

Einige Länder weichen davon ab:

Bundesland

Abweichung bei der Grenzbebauung

Baden-Württemberg

zusätzlich: Wandfläche höchstens 25 m² je Grenze

Berlin

Dachneigung höchstens 45°; die 9 m gelten einschließlich Dachüberstand

Bremen, Schleswig-Holstein, Thüringen

insgesamt bis 18 m statt 15 m

Hessen

keine Länge je Grenze, insgesamt 15 m einschließlich Dachüberstand; Wandfläche höchstens 25 m² je Grenze; nur Gebäude für Abstellzwecke

Niedersachsen

Gesamthöhe höchstens 3 m, also einschließlich Dach

Nordrhein-Westfalen

höchstens 30 m³, ohne Aufenthaltsräume; insgesamt bis 18 m

Rheinland-Pfalz

mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, Dachneigung bis 45°, Giebel bis 4 m; 12 m je Grenze, insgesamt 18 m

Saarland

12 m je Grenze, insgesamt 15 m; höchstens 30 m³ je Nebengebäude; keine eigene Höhengrenze

Ihr Nachbar kann zusätzliche Rechte aus dem Nachbarrecht Ihres Landes haben. Ein kurzes Gespräch vor dem Aufbau erspart oft späteren Ärger.

Keine Genehmigung nötig? Prüfen Sie trotzdem diese Punkte

Verfahrensfrei bedeutet nur, dass Sie keinen Bauantrag stellen. Alle anderen Vorschriften gelten weiter, und das Bauamt kann einschreiten, wenn sie nicht eingehalten sind. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf:

  • Bebauungsplan: Er kann festlegen, wo auf dem Grundstück Nebengebäude stehen dürfen, oder sie in bestimmten Bereichen ausschließen.

  • Örtliche Bauvorschriften: Eine Gestaltungssatzung Ihrer Gemeinde kann Material, Farbe oder Dachform vorgeben.

  • Denkmalschutz: Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz oder liegt es in einem geschützten Ensemble, brauchen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

  • Kleingarten: In einer Kleingartenanlage gelten eigene Regeln für die Gartenlaube. Fragen Sie Ihren Verein.

Den Bebauungsplan und die örtlichen Vorschriften erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, oft auch online.

Ihr Gartenhaus ist größer? So gehen Sie vor

  1. Bauamt finden: Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, meist bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.

  2. Vorab fragen: Schildern Sie Ihr Vorhaben kurz mit Maßen und Standort. Das Bauamt sagt Ihnen, welches Verfahren gilt und welche Unterlagen Sie brauchen.

  3. Bauantrag stellen: mit Lageplan, Zeichnungen und Baubeschreibung. Ob ein Architekt oder Ingenieur die Unterlagen unterschreiben muss, hängt vom Land und vom Vorhaben ab.

  4. Erst nach der Genehmigung bauen. Bestellen Sie Ihr Gartenhaus am besten, wenn die Genehmigung vorliegt oder sicher ist.

Häufige Fragen